§ 54 Abs 1 Wr BauO (Bauland, Neu,- Zu- oder Umbau; Verpflichtung zur Herstellung eines Gehsteiges, öffentliches Interesse; Begründung des öffentlichen Interesses)
§ 54 Abs 10 Wr BauO (ebenso; Ansuchen um Bekanntgabe der Höhenlage, Breite, Bauart vor Ausführung)