- Nö BauO (Baubewilligung, subjektive Rechte der Nachbarn; Niveauänderung)
VwGH 27.05.1997, 96/05/0190
Dadurch, dass die BerufungsBeh (wie die bel Beh) maßgebl davon ausging, dass das Bauansuchen in bezug auf die beantragten Niveauanhebungen eingeschränkt worden ist, dieser Umstand aber weder im Spr des BerufungsB noch in den genehmigten Planunterlagen entsprechend Niederschlag gefunden hat, somit sämtl in den Plänen eingezeichneten Niveauänderungen bewilligt wurden, wurde die Bf in Rechten verletzt (keine Angabe einer G-Stelle). Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.