§ 16 Abs 1 Krnt BauO (Baubewilligung, Auflagen; Auslegung einer Auflage; grammatikalische Methode, Zweck der Regelung; Festlegung eines Grenzwertes für organische Lösemittel)
§ 37 Abs 2 Krnt BauO (Bauausführung, Überprüfung, Feststellung von Mängeln, Auftrag zur Beseitigung des Mangels)