§ 76 Abs 10 Wr BauO (Wohngebiet; offene oder gekuppelte Bauweise; bebaute Fläche nicht mehr als ein Drittel der Bauplatzfläche; gekuppelte Bebauung, Aufteilung der Fläche auf die beiden Bauplätze nach dem Verhältnis der Bauplatzflächen, mindestens 150 m2 auf dem kleineren Bauplatz in Bauklasse II)