§ 79 Abs 6 Wr BauO (Vorgärten und Abstandsflächen; gärtnerische Ausgestaltung, soweit nicht zulässige Baulichkeiten errichtet werden; befestigte Wege, Stufen, Abfahrtsrampen nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß)
§ 134a Wr BauO (Bauverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn, taxative Aufzählung; ua Abstandsbestimmungen)