§ 6 Abs 9 Vlbg BauG (Seitenabstand, Nachsicht; besondere Form oder Lage des Grundstücks oder aus Gründen der zweckmäßigeren Bebauung; Genehmigung des Gemeindevorstandes; Voraussetzungen; eingeschränkte Prüfung bei Umbau, Zubau; Bindungswirkung einer Vorstellungsentscheidung)
§ 59 AVG (Bescheid, Spruch; klare Fassung; Baubewilligung mit Genehmigungsvermerk auf Plänen; nachfolgende Bestätigung einer früheren Beurkundung bezüglich abweichenden Plan)