§ 56 Abs 1 Nö BauO (Gebäude, Vorsorge für die Abwässerbeseitigung)
§ 56 Abs 2 Nö BauO (Gemeinde mit Kanalanlage; Anschlusszwang, Voraussetzung; Anschlussleitung nicht länger als 50 m und Ableitung ohne Pumpvorgang möglich)
§ 60 AVG (Bescheid, Begründung; Voraussetzungen für das Bestehen des Anschlusszwanges an Kanalanlage)