§ 32 Abs 1 Oö BauO 1976 (Lage und Höhe von Gebäuden; Bestimmungen des Bebauungsplanes, subsidiär die nachfolgenden Absätze)
§ 20 Abs 1 Oö ROG 1972 (Bebauungsplan,Ausweisung der Gebäudehöhe)
§ 20 Abs 5 Oö ROG 1972 (Festlegung der Gebäudehöhe; Anzahl der Geschoße oder der Hauptgesimshöhe oder der Gesamthöhe über dem tiefsten Punkt des Straßenniveaus oder anderer Vergleichsebenen)