§ 3 Abs 1 Z 21 V des BMS über die gesundheitliche Eignung von ArbN für bestimmte Tätigkeiten (amtsärztliche Untersuchung des Gesundheitszustandes hinsichtlich der spezifischen Beschäftigung, Erkrankungsmöglichkeit bei der beruflichen Tätigkeit infolge Einwirkungen durch Schweißrauch, sofern Einwirkung mehr als 4 Stunden täglich und nicht nur fallweise gegeben ist)
VwGH 30.05.1997, 97/02/0096