§ 2 Abs 2 lit b AuslBG (Beschäftigung, Begriff; Entgeltlichkeit, Anrechnung auf künftigen Mietzins)
VwGH 22.05.1997, 96/09/0186
Der Ausländer hatte nicht näher bezeichnete „Sanierungsarbeiten“ im Haus des Bf gegen Entgelt (Anrechnung auf künftige Mietzinszahlungen für die durch Ausübung der Option vorgesehene Anmietung der Wohnung Nr 7) zu erbringen. Damit hat er die ihm als Tathandlungen angelasteten Arbeitsleistungen aber letztl nicht unentgeltl erbracht. Abw.