§ 2a Abs 1 BAG (Ergänzende Ausbildung, Zulässigkeit, Ausbildung der „für den Lehrberuf wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse überwiegend“ im Lehrbetrieb selbst, keine Beurteilung bloß in quantitativer Hinsicht)
VwGH 10.12.1996, 95/04/0149
§ 2a Abs 1 BAG (Ergänzende Ausbildung, Zulässigkeit, Ausbildung der „für den Lehrberuf wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse überwiegend“ im Lehrbetrieb selbst, keine Beurteilung bloß in quantitativer Hinsicht)
VwGH 10.12.1996, 95/04/0149