§ 914 ABGB (Auslegungsregeln von Verträgen; Maßgeblichkeit auch für außerhalb des Bereiches des Vertragsrechtes abgegebene einseitige Parteienerklärungen)
VwGH 22.05.1997, 97/21/0091
(S Fremdenpolizei)
§ 914 ABGB (Auslegungsregeln von Verträgen; Maßgeblichkeit auch für außerhalb des Bereiches des Vertragsrechtes abgegebene einseitige Parteienerklärungen)
VwGH 22.05.1997, 97/21/0091
(S Fremdenpolizei)