§ 11 Abs 6 Nö AWG 1992 (Festsetzung der Anzahl und der Größe der aufzustellenden Müllbehälter mit Bescheid)
§ 11 Abs 7 Nö AWG 1992 (Ausnahmebewilligung von der Pflicht zur Verwendung von Müllbehältern; zwei getrennte, voneinander unabhängige Verfahren)