§ 29 Abs 1 AWG (Anlage zur Übernahme gefährlicher Abfälle zur thermischen oder stofflichen Verwertung; Bewilligungspflicht)
§ 29 Abs 4 AWG (ebenso; Verfahren; Anschlag in der Gemeinde und Veröffentlichung in örtlicher Zeitung)
§ 29 Abs 5 AWG (ebenso; Parteistellung; Nachbarn nach GewO, die innerhalb sechswöchigen Frist Einwendungen erhoben haben; gesetzmäßige Kundmachung Voraussetzung; Projektsänderung, Einfluss auf Einwendungsmöglichkeiten)