§ 17 Abs 3 AWG (gefährliche Abfälle, Behandlungspflicht, Besitzer nicht zur entsprechenden Behandlung befugt, Verpflichtung zur Übergabe an einen zu dieser Behandlung Befugten; Begriff des Besitzers; Eigentümer der Liegenschaft hinsichtlich abzubrechender Hallen)
§ 32 Abs 1 AWG (Beseitigung- und Behandlungsauftrag; Verpflichteter)