§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung als Stellvertreter eines Behördenleiters, Führungsmängel nicht erweisbar)
BerK 14.11.1997, GZ 57/15-BK/97
Mit dem angef Bescheid wurde der BW von seiner Funktion als Stellvertreter eines Behördenleiters abberufen.