§ 7 AVG (Befangenheit von Verwaltungsorganen; Straferkenntnis, Befangenheitsvorwurf gegen Bezirkshauptmann, Berufungsentscheidung, Sanierung)
§ 51e Abs 2 VStG (mündliche Verhandlung, Unterbleiben, 3.000 S nicht übersteigende Geldstrafe, verfassungsrechtliche Bedenken, keine)