Art 177 Abs 3 EGV (Pflicht eines staatlichen „Gerichtes“, eine Auslegungsfrage des Gemeinschaftsrechts dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen; Verletzung der Vorlagepflicht; Pflicht zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes)
Art 83 Abs 2 B-VG (Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter; Verletzung der Vorlagepflicht nach Art 177 Abs 3 EGV)