Art 18 Abs 2 B-VG (Legalitätsprinzip; Bestimmtheitsgebot für Verordnungen, hinreichend genaue Abgrenzungen der planlichen Darstellung von Wasserschongebieten)
§ 2a Krnt KundmachungsG (Kundmachung von Plänen, Möglichkeit der Auflage von in Rechtsverordnungen enthaltenen Plänen außerhalb des LGBl in zweckentsprechender Weise; Einführung durch LGBl 1996/12)