Art 139 Abs 3 B-VG (Verordnungsprüfung, Gründe für die Aufhebung zur Gänze, Ausnahme; Aufhebung gegen rechtliche Interessen der Partei; Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes nach Aufhebung des ROG, Nachbarn eines Bauvorhabens, allfälliges Interesse an Bestand der nicht präjudiziellen Teile des Flächenwidmungsplanes)