Art 138 Abs 1 lit b B-VG (Kompetenzkonflikt; zwischen VfGH und VwGH; verneinender; keiner, bei Sachentscheidung des VwGH über die Gesetzmäßigkeit des angefochtenen Zurückweisungsbescheides)
VfGH 03.10.1997 K I-19/97
Selbst wenn man von den Prämissen des ASt ausgeht, dass er in seiner (Administrativ-) Beschw an den UVS die Überprüfung des Verwaltungsgeschehens (Einstempelung eines rk Aufenthaltsverbotes in den Reisepass des ASt) unter sämtl rechtl Aspekten (somit auch nach § 88 Abs 2 SPolG und nicht bloß als Akt unmittelbarer sicherheitsbeh Befehls- und Zwangsgewalt) begehrt und der UVS die (Administrativ-)Beschw in diesem Umfang zurückgewiesen habe, gelangt man nicht zu der von ihm verfochtenen Meinung, dass das vom VwGH gefällte Erk partiell eine neg ZuständigkeitsE enthält. Denn der VwGH unterzog den gesamten B des UVS einer Prüfung und befand die Zurückweisung durch die VerwBeh insgesamt als rechtmäßig, wobei er im Rahmen seiner meritorischen E den normativen Inhalt des bei ihm angef B anders beurteilte als der Einschreiter.