Art 138 Abs 1 lit a (B-VG Kompetenzkonflikt; zwischen dem VwGH und einer Verwaltungsbehörde; keiner hinsichtlich des letztinstanzlichen vor dem VwGH angefochtenen Bescheides dieser Verwaltungsbehörde)
§ 35 Abs 1 VfGG iVm EO (einstweilige Verfügung; Entscheidung jedenfalls entbehrlich durch Beendigung des Verfahrens)