§ 82 Abs 1 VfGG (Beschwerdefrist, keine Unterbrechung durch eine vom VwGH gewährte Bewilligung der Verfahrenshilfe)
§ 73 Abs 2 ZPO (rechtzeitig eingebrachter Verfahrenshilfeantrag unterbricht Beschwerdefrist vor dem VfGH)
§ 61 VwGG (Verfahrenshilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, Beigebung eines Rechtsanwaltes, keine Wirkung auf Beschwerdefrist vor dem VfGH)