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VfGH 10. 6. 1997, V 155/96 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1998/1013ZfV 1998, 429

§ 94 Abs 1 lit b Z 2 StVO (straßenpolizeiliche Verordnung, Erlassung, Anhörungsrecht, gesetzliche Vertretungen einer Berufsgruppe, Interessensschutz; Wohnstraße, Bezirksgericht im Wohnstraßenbereich, Rechtsanwälte)

VfGH 10.06.1997, V 155/96

Punkt 5 der V des GdRates der StadtGd Hall in Tirol vom 5. 7. 1983 wird als geswidrig aufgehoben, soweit damit der gesamte Altstadtbereich zur Wohnstraße erklärt wurde.

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