§ 120 StVG (Administrativbeschwerde von Strafgefangenen gegen jede ihre Rechte betreffende Anordnung oder Entscheidung und gegen jedes ihre Rechte betreffende Verhalten von Strafvollzugsbediensteten; Instanzenzug iSd Art 144 Abs 1 B-VG)
§ 121 StVG (ebenso, Zuständigkeit)