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VfGH 1. 10. 1997, G 3/97 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 1998/1009ZfV 1998, 427

§ 343 Abs 4 letzter Satz ASVG idF BGBl 1982/647 (Aufnahme bzw Kündigung von Ärzten in die zwischen Hauptverband und Ärztekammern abgeschlossenen Gesamtverträge in Form von Einzelverträgen; Berufung eines gekündigten Arztes an Bundesschiedskommission, keine aufschiebende Wirkung ohne Zustimmung des Krankenversicherungsträgers, Regelung nicht unsachlich)

VfGH 01.10.1997, G 3/97

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