§ 2 Abs 1 Z 1 letzter Satz BSVG idF BGBl 1991/678 (Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung, Betriebsführer, Vermutung der Bewirtschaftung bestimmter forstwirtschaftlicher Grundstücke durch im eigenen Namen Berechtigte, Unzulässigkeit des Gegenbeweises für Zeiten, die länger als einen Monat von der Meldung des der Vermutung widersprechenden Sachverhaltes zurückliegen)