§ 1 BetriebshilfeG idF BGBl 1982/359 (Leistungsanspruch für weibliche Personen mit bestimmter Pflichtversicherung; keine sachliche Rechtfertigung des Ausschlusses männlicher Personen)
§ 4a Abs 1 BetriebshilfeG (Teilzeitbeihilfe für Mütter; keine sachliche Rechtfertigung des Ausschlusses männlicher Personen)