Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Individualantrag; Legitimation keine, wirksame Betroffenheit im Zeitpunkt der Entscheidung des VfGH durch materielle Derogation der angefochtenen Gesetzesstellen nicht mehr gegeben; Austauschen des Prüfungsgegenstandes während des Verfahrens unzulässig; persönliche Berufsantritts- und Ausübungsvoraussetzungen für Rauchfangkehrer)