- Vorbehalt zu Art R MRK (Freiheitsstrafen nach den VerwVerfGen unberührt; Umfang des Vorbehaltes; Frage der Vereinbarkeit mit Art 64 MRK; Beschränkung auf die am 3. 9. 1958 bestandenen und gleichartige Verwaltungsstraftatbestände)
Art 6 Abs 1 MRK (strafrechtliche Anklage, Tribunal erforderlich)