§ 5 Abs 1 AufG (Interessenabwägung bei Versagungstatbestand der für die Dauer der Bewilligung nicht gesicherten ortsüblichen Unterkunft oder des nicht gesicherten Lebensunterhaltes)
VfGH 25.06.1997, B 721/97, B 722/97, B 723/97
§ 5 Abs 1 AufG (Interessenabwägung bei Versagungstatbestand der für die Dauer der Bewilligung nicht gesicherten ortsüblichen Unterkunft oder des nicht gesicherten Lebensunterhaltes)
VfGH 25.06.1997, B 721/97, B 722/97, B 723/97