§ 32 Abs 1 ZTKG (Standesregelung durch Verordnung der Bundeskammer)
§ 55 Abs 1 ZTKG (Disziplinarvergehen von Ziviltechnikern, Beeinträchtigung der Standeswürde oder Verletzung der Berufs- und Standespflichten; ausreichend determinierte Norm)
§ 32 Abs 1 ZTKG (Standesregelung durch Verordnung der Bundeskammer)
§ 55 Abs 1 ZTKG (Disziplinarvergehen von Ziviltechnikern, Beeinträchtigung der Standeswürde oder Verletzung der Berufs- und Standespflichten; ausreichend determinierte Norm)