§ 27 Abs 2 Tir BauO (Bauansuchen allgemein; anzuschließende Unterlagen; Zustimmungserklärung des Grundeigentümers nicht enthalten; bewilligungspflichtige Änderung, die kein Umbau, keine Zustimmungserklärung des Grundeigentümers)
§ 27 Abs 3 lit b Tir BauO (Bauansuchen betreffend Neubau, Zubau, Umbau; Zustimmungserklärung des Grundeigentümers)