- (Auslegung verfassungskonforme, im Zweifel und im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip ist eine bescheidförmige Erledigungsform angeordnet, bei nicht dem Art 141 B-VG unterliegenden Wahlen)
VfGH V 57/96, 10.12.1996, G 126/96
(S Verfassungsgerichtsbarkeit)