§ 59 Abs 1 AVG (Bescheid, Spruch; Unklarheit über den Träger des durch die erteilte Betriebsbewilligung verliehenen Rechts)
VwGH 11.03.1997, 96/07/0009
Im Spr des erstinst B der BH Judenburg v 25. 4. 1995 wurde die von der „Stadtgemeinde Judenburg (Stadtwerke Judenburg)“ beantragte BetriebsBew für die beschwggstdl Abfallanlage der „Stadtwerke Judenburg AG, namens der Stadtgemeinde Judenburg“ erteilt. Der Spr dieses B stellt somit nicht in hinreichender Weise klar, wer der Träger des verliehenen Rechtes ist, zumal der Stadtwerke Judenburg AG seit Eintragung im Firmenbuch (26. Juli 1994) eigene Rechtspersönlichkeit zukommt. Einem solcherart auslegungsbedürftigen B-Spr fehlt es daher an der nach § 59 Abs 1 AVG gebotenen Deutlichkeit. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.