§ 63 Abs 5 AVG (Berufung, Berufungsfrist, Zurückweisung wegen Verspätung; Berufungsgegenstand, Parteistellung, rechtswidrige Zurückweisung, subjektive Rechtsverletzung)
VwGH 25.02.1997, 96/04/0236
Nach stRsp VwGH (VwSlg 658/A, 7610/A) ist im Streit um die Parteistellung jedermann, der sie in Anspruch genommen hat und dem sie nicht zuerkannt wurde, beschwberechtigt. Da mit dem erstbeh B die A des Bf mangels A-Legitimation zurückgew wurden, war Gegenstand des BerufungsVerf die Frage, ob dem Bf in der fragl Angelegenheit A-Legitimation und damit Parteistellung zukommt. Durch die rechtswidrige Zurückw der Berufung als verspätet wurde somit das subj Recht des Bf auf meritor Erledigung seiner zur Klärung seiner Parteistellung erhobenen Berufung verletzt.