§ 67c Abs 3 AVG (Beschwerden wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, Entscheidung des UVS, Spruchfassung, Wortwahl)
VwGH 21.03.1997, 96/02/0264
Es begründet keine Unzuständigkeit der bel Beh (UVS), wenn sie in ihrer E über eine Beschw gem § 67c AVG feststellt, dass die angef VerwAkte „rechtmäßig waren“, da es sich bei dieser Wortwahl ledigl um eine andere Umschreibung des Ausspruches, dass die Beschw als unbegründet abgewiesen werde, handelt.