§ 1 ÜberwGebG (Überwachungsgebühren, Überwachung aus besonderen sicherheitspolizeilichen Gründen; überwiegend im privaten Interesse gelegene Veranstaltung, Radrennen; Gebührenpflicht für Teilveranstaltung)
§ 1 Oö Landes-ÜberwGebV 1971, LGBl 57 (w o, besondere Überwachungsdienste, Anordnung von Amts wegen oder Bewilligung über Ansuchen durch Landes- oder Gemeindebehörden)