§ 51 Abs 1 VStG idF vor BGBl 1995/620 (Berufung an UVS, in dessen Sprengel die Tat begangen wurde, Unterlassene Lenkerauskunft, Tatort ist Sitz der anfragenden Behörde; Unbeachtlichkeit einer Verfahrensabtretung nach § 29a VStG )
VwGH 05.03.1997, 96/03/0154