§ 5 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung von Alkohol; Lenken in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand; Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt; Untersuchung an Dienststelle; Verweigerung der Untersuchung; Rechtfertigungsgründe; mangelnde Rücktransportmöglichkeit zu Anhalteort)
VwGH 18.02.1997, 96/11/0173