§ 36a Abs 1 Z 2 WehrG (Befreiung von der Präsenzdienstpflicht, besonders rücksichtswürdige Interessen; keine Harmonisierungspflicht bereits ab Antragstellung auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft)
§ 10 StbG (Verleihung der Staatsbürgerschaft)