§ 73 Abs 2 KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung, Entziehungszeit; Bemessung, kein Ermessen der Behörde, versuchter Handel mit Heroin, keine Bindung an gerichtliche Strafbemessung)
VwGH 21.01.1997, 96/11/0327
Fehlt dem Besitzer einer Lenkerberechtigung die Verkehrszuverlässigkeit, so hängen die Art der zu treffenden Entziehungsmaßnahme und das Ausmaß der gem § 73 Abs 2 KFG festzusetzenden Zeit entscheidend von der Frage ab, wann der Betreffende die Verkehrszuverlässigkeit wiedererlangen werde.