§ 66 KFG (Verkehrszuverlässigkeit; Kriterien der Beurteilung; keine Notwendigkeit einer ärztlichen oder psychologischen Beurteilung)
VwGH 18.02.1997, 96/11/0234
Zur Erwiderung auf dieses Vorbringen genügt es, auf die stRsp des VwGH hinzuweisen, wonach die Charaktereigenschaft der Verkehrszuverlässigkeit einer Person keiner ärztl und psycholog Beurteilung zugänglich ist. Sie ist vielmehr von der Beh anhand der Aktenlage im Wege der Lösung einer Rechtsfrage ohne Heranziehung von Sachverständigen zu beurteilen. Abw.