§ 73 KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung wegen wiederholter Alkoholisierung; Dauer der Entziehung; Bemessung der Dauer)
VwGH 18.02.1997, 96/11/0200
Dem Bf ist zu erwidern, dass im Hinblick auf die Verwerflichkeit von Alkoholdelikten im Zusammenhang mit dem Lenken von Kfz, die wiederholte Begehung derartiger Delikte und die Tatsache, dass weder die erfolgten Bestrafungen noch die verfügten Entziehungsmaßnahmen zu einer dauerhaften Änderung der Sinnesart des Bf geführt haben, der bel Beh nicht mit Erfolg entgegengetreten werden kann, wenn sie ihrer E die Prognose zugrunde gelegt hat, der Bf werde die Verkehrszuverlässigkeit nicht vor Ablauf von 30 Monaten ab Erlassung des erstinstanzl MandatsB wiedererlangen. Abw.