§ 79 Abs 3 KFG idF BGBl 1994/654 (Internationaler Kraftfahrverkehr; Gebrauchmachen von ausländischem Führerschein; Voraussetzungen; Bestätigung über Vorliegen eines Doppelwohnsitzes; Wohnsitz im Ausland; Kriterien für Beurteilung dessen Bestehens)
VwGH 18.02.1997, 95/11/0338