§ 74 Abs 2 Z 1, 2 GewO 1973 (Betriebsanlagen, Genehmigung, ua Nachbarn, Lebens- oder Gesundheitsgefährdung, Belästigung durch Lärm und Geruch)
§ 75 Abs 2 GewO 1973 (Betriebsanlagen, Genehmigungsverfahren, Miteigentümer benachbarten Hauses, Vermietung der im Eigentum stehenden Wohnung, Geltendmachung von Tatbeständen nach § 74 Abs 1 Z 1 oder 2 ; persönliche Gefährdung oder Belästigung, keine; Parteistellung, keine)