§ 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Befähigungsnachweis, hinreichende tatsächliche Befähigung; Masseurgewerbe, fachlich-praktische Kenntnisse, Besuch von Fortbildungskursen)
VwGH 12.11.1996, 96/04/0106