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VwGH 19. 3. 1997, 93/11/0212 (GESUNDHEITSWESEN)

JudikaturGESUNDHEITSWESENZfV 1998/304ZfV 1998, 168

§ 1 Abs 1 GesundheitsschutzV des GdRates von Graz (Verbot von Handlungen oder Unterlassungen, die geeignet sind, das örtliche Gemeinschaftsleben durch Lärm-, Staub-, Rauch- oder Geruchsentwicklung in einem unzumutbaren Ausmaß zu stören und die Umwelt untragbar zu belästigen)

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