§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Staatliche Verfolgung; Sondergerichtsbarkeit)
VwGH 20.06.1996, 95/19/0080
Das bloße Einrichten einer Sondergerichtsbarkeit indiziert noch keinesfalls, dass diese nicht gegen den pönalen Charakter von Straftaten, sondern gegen die dahinterstehende politische Gesinnung vorgehen würde.