§ 37 FrG (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung)
§ 41 Abs 1 FrG (Schubhaft, Sicherungszweck)
§ 51 Abs 1 FrG (Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat, Bedachtnahme auf Privat- und Familienleben, keine; Prüfung lediglich, ob Erlassung des Aufenthaltsverbotes möglich)